BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)
Kurz: Ergänzendes nationales Datenschutzgesetz, konkretisiert und erweitert die DSGVO an Stellen, wo sie Öffnungsklauseln hat.
Definition und Bedeutung
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG 2018) ergänzt die DSGVO an Stellen, wo diese den Mitgliedstaaten Spielräume lässt. Wichtigste Inhalte für Arbeitgeber: Beschäftigtendatenschutz (§ 26 BDSG), Pflicht zur Bestellung eines DSB ab 20 Mitarbeitern (§ 38), Schadensersatz und Bußgelder. Bei Konflikt: DSGVO hat Vorrang, BDSG füllt nur Lücken.
Rechtsgrundlage: BDSG
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Tieferes Lesen
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