AAG-Verfahren
Kurz: Aufwendungsausgleichsgesetz: Rahmen für die Umlagen U1 und U2, mit denen Krankenkassen Lohnfortzahlung erstatten.
Definition und Bedeutung
Das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) ist die rechtliche Grundlage für die Umlagen U1 (Krankheit) und U2 (Mutterschaft). Es regelt, dass Arbeitgeber bestimmte Lohnkosten von den Krankenkassen erstattet bekommen, finanziert über monatliche Umlagebeiträge. Erstattungen werden über das Lohnprogramm beantragt (elektronisch via sv.net oder DATEV) und meist binnen weniger Wochen ausgezahlt.
Rechtsgrundlage: AAG
Verwandte Begriffe
Tieferes Lesen
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