Lohnsteuer anmelden: Fristen und Pflichten für Arbeitgeber

Kurze Antwort

Die Lohnsteuer muss bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt angemeldet und abgeführt werden (monatlich). Bei Lohnsteuer unter 5.000 €/Jahr: quartalsweise bis 10. April/Juli/Oktober/Januar. Anmeldung ausschließlich elektronisch via ELSTER oder DATEV. Verspätung kostet bis zu 10 % Zuschlag + 1 %/Monat Säumnis.

Anmeldezeitraum: Monatlich, quartalsweise oder jährlich?

Die Häufigkeit der Lohnsteueranmeldung richtet sich nach der Lohnsteuerhöhe des Vorjahres:

Lohnsteuer im Vorjahr Anmeldezeitraum Fälligkeitstermine 2026
Über 5.000 € Monatlich 10. jeden Monats
1.080 € bis 5.000 € Quartalsweise 10.4. / 10.7. / 10.10. / 12.1.2027
Bis 1.080 € Jährlich 10.1.2027 (für 2026)
Schonfrist: Bei Banküberweisung gilt eine dreitägige Schonfrist, die Zahlung muss also spätestens am 13. des Monats eingehen. Bei SEPA-Lastschrift gibt es keine Schonfrist, das Finanzamt zieht pünktlich am 10. ein.

Schritt für Schritt: Lohnsteuer anmelden

  1. Lohnsteuer je Mitarbeiter ermitteln Aus der monatlichen Lohnabrechnung ergibt sich die einzubehaltende Lohnsteuer je Mitarbeiter, basierend auf Steuerklasse, ELStAM-Daten und ggf. Freibeträgen. Welche Pflichtangaben auf jeder Gehaltsabrechnung stehen müssen, beschreiben wir separat.
  2. Betriebssumme bilden Alle Einzelbeträge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) werden je Abführungszeitraum summiert.
  3. Elektronisch übermitteln (ELSTER oder DATEV) Die Lohnsteueranmeldung wird digital an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt übermittelt. Keine Papierform möglich. Bei DATEV erfolgt die Übermittlung direkt aus dem Lohnprogramm.
  4. Betrag überweisen Gleichzeitig oder bis zur Schonfrist den einbehaltenen Betrag auf das Finanzamtskonto überweisen, oder SEPA-Lastschriftmandat für automatischen Einzug erteilen.

Was passiert bei Verspätung?

  • Verspätungszuschlag: bis zu 10 % der festgesetzten Steuer, maximal 25.000 € (§ 152 AO)
  • Säumniszuschlag: 1 % der rückständigen Steuer pro angefangenem Monat (§ 240 AO)
  • Vollstreckung: Das Finanzamt kann ohne gerichtlichen Beschluss vollstrecken
  • Spätestens bei der nächsten Lohnsteuer-Außenprüfung fallen unangemeldete oder verspätete Anmeldungen auf und werden samt Zinsen nachgefordert.
Häufiger Fehler: Viele Unternehmen vergessen, dass Lohnsteuer auch für ausgeschiedene Mitarbeiter (Abfindungen, Urlaubsabgeltung) und für geldwerte Vorteile (Dienstwagen, Sachbezüge) einzubehalten und anzumelden ist, auch wenn im laufenden Monat kein reguläres Gehalt gezahlt wird. Weitere typische Fehler in der Lohnabrechnung sammeln wir in einer eigenen Übersicht.

Welches Finanzamt ist zuständig?

Zuständig ist das Betriebsstättenfinanzamt, das Finanzamt am Sitz des Unternehmens oder der Betriebsstätte, nicht am Wohnort des Arbeitgebers oder der Arbeitnehmer. Bei mehreren Betriebsstätten in verschiedenen Finanzamtsbezirken kann eine Zentralisierung beantragt werden.

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