Werkvertrag
Kurz: Vertrag zur Erstellung eines konkreten Werks gegen Vergütung. Abgrenzung zu Arbeits- und Dienstvertrag wichtig.
Definition und Bedeutung
Beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer einen konkreten Erfolg (das Werk), nicht nur eine Leistung. Beispiele: Erstellung einer Webseite, Anfertigung eines Möbelstücks, Erstellung einer Studie. Abgrenzung zum Dienstvertrag (geschuldet wird nur die Tätigkeit, kein Erfolg) und Arbeitsvertrag (Weisungsgebundenheit, Eingliederung). Bei verdeckter Arbeitnehmerüberlassung über Werkverträge drohen ähnliche Risiken wie bei Scheinselbstständigkeit.
Rechtsgrundlage: §§ 631 ff. BGB
Verwandte Begriffe
Tieferes Lesen
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