Freie Mitarbeit

Kurz: Selbstständige Tätigkeit ohne Eingliederung in einen Betrieb. Klare Abgrenzung von Arbeitsverhältnis und Scheinselbstständigkeit erforderlich.

Definition und Bedeutung

Ein freier Mitarbeiter ist Selbstständiger, der für ein Unternehmen Aufträge erledigt, ohne weisungsgebunden und in den Betrieb eingegliedert zu sein. Wichtig: Klare Abgrenzung zum Arbeitsverhältnis. Kriterien: eigene Arbeitsmittel, mehrere Auftraggeber, kein fester Arbeitsplatz, Vergütung nach Leistung statt nach Zeit, eigenes Unternehmerrisiko. Wenn Kriterien überwiegend für Beschäftigung sprechen, droht Scheinselbstständigkeit mit massiven Nachforderungen.

Rechtsgrundlage: § 611a BGB, § 7 SGB IV

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Tieferes Lesen

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