Kurzfristige Beschäftigung

Kurz: Befristete Beschäftigung von maximal 70 Tagen oder 3 Monaten pro Jahr. Sozialversicherungsfrei, aber lohnsteuerpflichtig.

Definition und Bedeutung

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Tätigkeit innerhalb eines Kalenderjahres auf maximal 70 Tage oder 3 Monate befristet ist. Sozialversicherungsfrei (außer Berufsmäßigkeit liegt vor, dann SV-pflichtig wie reguläre Beschäftigung). Lohnsteuerpflichtig nach normaler Steuerklasse oder pauschal mit 25 %. Typisch für Aushilfen in der Landwirtschaft, Gastronomie, Eventbranche. Wichtige Abgrenzung zum Minijob: hier zählt die Dauer, nicht das Entgelt.

Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV

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Tieferes Lesen

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