Kurzfristige Beschäftigung
Kurz: Befristete Beschäftigung von maximal 70 Tagen oder 3 Monaten pro Jahr. Sozialversicherungsfrei, aber lohnsteuerpflichtig.
Definition und Bedeutung
Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Tätigkeit innerhalb eines Kalenderjahres auf maximal 70 Tage oder 3 Monate befristet ist. Sozialversicherungsfrei (außer Berufsmäßigkeit liegt vor, dann SV-pflichtig wie reguläre Beschäftigung). Lohnsteuerpflichtig nach normaler Steuerklasse oder pauschal mit 25 %. Typisch für Aushilfen in der Landwirtschaft, Gastronomie, Eventbranche. Wichtige Abgrenzung zum Minijob: hier zählt die Dauer, nicht das Entgelt.
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV
Verwandte Begriffe
Tieferes Lesen
Wenn du dieses Thema in der Praxis umsetzt, lohnt der Blog-Artikel Kurzfristige Beschaeftigung 2026: dort gehen wir auf konkrete Werte 2026, Fristen und typische Fehler ein.