Geldwerter Vorteil
Kurz: Sachleistungen des Arbeitgebers, die einen finanziellen Wert haben und grundsätzlich versteuert werden müssen. Beispiel: Dienstwagen, Verpflegung.
Definition und Bedeutung
Geldwerter Vorteil ist jede Sachleistung des Arbeitgebers, die für den Arbeitnehmer einen wirtschaftlichen Wert hat. Beispiele: privat genutzter Dienstwagen, kostenlose Verpflegung, vergünstigte Mitarbeiterprodukte, Versicherungen. Grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Es gibt zahlreiche Freibeträge und Freigrenzen (50 € Sachbezug, 60 € Aufmerksamkeit, 110 € Betriebsveranstaltung). Bewertung meist mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort.
Rechtsgrundlage: § 8 EStG
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Tieferes Lesen
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