Beitragsnachweis
Kurz: Elektronische Meldung der Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkassen. Bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig.
Definition und Bedeutung
Mit dem Beitragsnachweis meldet der Arbeitgeber die voraussichtliche Höhe der Sozialversicherungsbeiträge für den laufenden Monat an die zuständige Krankenkasse. Frist: bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats, in dem die Beiträge fällig werden. Die tatsächlichen Beiträge sind dann zum drittletzten Bankarbeitstag fällig. Schätzung möglich bei unklaren Monatswerten, Korrektur im Folgemonat.
Rechtsgrundlage: § 28f SGB IV
Verwandte Begriffe
Tieferes Lesen
Wenn du dieses Thema in der Praxis umsetzt, lohnt der Blog-Artikel Lohnnebenkosten 2026: dort gehen wir auf konkrete Werte 2026, Fristen und typische Fehler ein.