Steuerfreie Zuschläge (§3b EStG)

Kurz: Sonntag-, Nacht- und Feiertagszuschläge sind bis zu bestimmten Sätzen steuer- und sozialversicherungsfrei.

Definition und Bedeutung

Nach § 3b EStG sind Zuschläge für tatsächlich geleistete Arbeit an Sonntagen (50 %), Nachts (25 % bis 40 %), Feiertagen (125 % bis 150 %) bis zu bestimmten Prozentsätzen des Grundlohns steuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung: Grundstundenlohn maximal 50 €/Stunde, Zuschlag wird tatsächlich für geleistete Stunden gezahlt (kein Bereitschaftsdienst-Zuschlag). Bei höherem Grundlohn bleibt nur der Anteil bis 50 €/Stunde begünstigt.

Rechtsgrundlage: § 3b EStG

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Tieferes Lesen

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