Pflegezeit
Kurz: Recht auf bis zu sechs Monate Freistellung zur Pflege naher Angehöriger. Unbezahlt, aber mit Sonderkündigungsschutz und Anspruch auf Darlehen.
Definition und Bedeutung
Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern haben Anspruch auf bis zu 6 Monate Pflegezeit, wenn ein naher Angehöriger pflegebedürftig wird. Ankündigung spätestens 10 Tage vorher schriftlich. Während der Pflegezeit besteht besonderer Kündigungsschutz. Es gibt ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Daneben gibt es die kurzzeitige Arbeitsverhinderung (bis zu 10 Tage) bei akutem Pflegebedarf.
Rechtsgrundlage: Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
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Tieferes Lesen
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