Kinderbetreuungszuschuss
Kurz: Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung nicht schulpflichtiger Kinder. Steuer- und sozialversicherungsfrei nach § 3 Nr. 33 EStG.
Definition und Bedeutung
Arbeitgeber können zur Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder ihrer Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschüsse zahlen. Voraussetzung: zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt, für Unterbringung und Betreuung (z.B. Kita-Gebühren, Tagesmutter), nicht für Schule oder Sportverein. Kein Höchstbetrag im Gesetz, aber Angemessenheit muss gegeben sein. Originalbelege müssen aufbewahrt werden.
Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 33 EStG
Verwandte Begriffe
Tieferes Lesen
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