Kinderbetreuungszuschuss

Kurz: Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung nicht schulpflichtiger Kinder. Steuer- und sozialversicherungsfrei nach § 3 Nr. 33 EStG.

Definition und Bedeutung

Arbeitgeber können zur Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder ihrer Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschüsse zahlen. Voraussetzung: zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt, für Unterbringung und Betreuung (z.B. Kita-Gebühren, Tagesmutter), nicht für Schule oder Sportverein. Kein Höchstbetrag im Gesetz, aber Angemessenheit muss gegeben sein. Originalbelege müssen aufbewahrt werden.

Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 33 EStG

Verwandte Begriffe

Tieferes Lesen

Wenn du dieses Thema in der Praxis umsetzt, lohnt der Blog-Artikel Arbeitgeberzuschuss Kinderbetreuung: dort gehen wir auf konkrete Werte 2026, Fristen und typische Fehler ein.

Frage zu Kinderbetreuungszuschuss?

Wenn du das Thema in deiner Lohnabrechnung sauber aufsetzen willst: 30 Minuten mit Tino reichen für eine konkrete Einschätzung.

Erstgespräch buchen