1-%-Regelung (Dienstwagen)

Kurz: Pauschalierte Versteuerung der Privatnutzung eines Dienstwagens. Monatlich 1 % des Bruttolistenpreises plus 0,03 % je Entfernungs-Km.

Definition und Bedeutung

Bei der 1-%-Regelung wird der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung eines Dienstwagens pauschal versteuert: 1 % des Bruttolistenpreises (gerundet auf 100 €) pro Monat plus 0,03 % je Entfernungskilometer zur ersten Tätigkeitsstätte. E-Autos bis 70.000 € BLP: nur 0,25 %, andere Elektroautos 0,5 %. Alternative: Fahrtenbuch, wenn der private Anteil unter 30 % liegt.

Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG

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Tieferes Lesen

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