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Doppelte Haushaltsführung: Was der Arbeitgeber steuerfrei erstatten kann

Kurzfassung

Hat ein Mitarbeiter aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort und einen eigenen Hausstand am Lebensmittelpunkt, kann der Arbeitgeber die Unterkunft bis 1.000 Euro pro Monat, eine wöchentliche Familienheimfahrt und für drei Monate den Verpflegungsmehraufwand steuerfrei erstatten. Zahlst du mehr oder prüfst die Voraussetzungen nicht, wird daraus steuerpflichtiger Arbeitslohn, für den du in der Lohnsteueraußenprüfung haftest.

1. Warum das Thema den Arbeitgeber betrifft

Doppelte Haushaltsführung klingt nach einem Thema für die private Steuererklärung des Mitarbeiters. Sobald du als Arbeitgeber Kosten für Zweitwohnung, Heimfahrten oder Verpflegung erstattest, landet es in deiner Lohnabrechnung und damit in deiner Haftung.

Erstattungen rund um eine doppelte Haushaltsführung sind nur dann steuerfrei, wenn die Voraussetzungen vorliegen und die Höchstbeträge eingehalten werden. Zahlst du mehr oder fehlen die Nachweise, ist der Betrag steuerpflichtiger Arbeitslohn, den du eigentlich über die Lohnabrechnung hättest versteuern müssen. Stellt das eine Lohnsteueraußenprüfung Jahre später fest, haftest du als Arbeitgeber für die nicht abgeführte Lohnsteuer. Kenn die Regeln deshalb, bevor du etwas zusagst.

Der Fall kommt häufig vor: Eine Fachkraft, die für deine Berliner Firma anfängt, aber mit Familie in Leipzig wohnt. Ein Projektleiter, der für zwei Jahre an einen anderen Standort wechselt. Ein neuer Mitarbeiter, der nicht sofort umziehen will. Irgendwann fragt jeder von ihnen: "Übernehmt ihr die Miete für die Zweitwohnung?"

Blickwinkel: Es geht um die Arbeitgebersicht, also was du dem Mitarbeiter steuerfrei erstatten kannst und wie du das abrechnest. Den Werbungskostenabzug, den der Mitarbeiter ohne Arbeitgebererstattung selbst in seiner Einkommensteuererklärung geltend macht, behandeln wir nur am Rand. Die steuerfreie Erstattung des Arbeitgebers ist immer auf den Betrag begrenzt, den der Mitarbeiter sonst als Werbungskosten ansetzen könnte.

2. Voraussetzungen nach §9 EStG

Die Rechtsgrundlage ist §9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG. Eine doppelte Haushaltsführung liegt danach vor, wenn der Arbeitnehmer zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt:

  • Er unterhält außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand. Das ist die Hauptwohnung, der Lebensmittelpunkt.
  • Er wohnt zusätzlich am Ort der ersten Tätigkeitsstätte. Das ist die Zweitwohnung am Arbeitsort.

Beide Wohnungen müssen nebeneinander bestehen, und die doppelte Haushaltsführung muss beruflich veranlasst sein. Beruflich veranlasst heißt: Der Mitarbeiter bezieht die Zweitwohnung, weil er sonst seinen Arbeitsplatz nicht oder nur unter unzumutbarem Aufwand erreichen würde. Zieht jemand aus rein privaten Gründen in eine zweite Wohnung, fehlt die berufliche Veranlassung.

Die 50-Kilometer-Vereinfachung

Die Finanzverwaltung arbeitet mit einer Vereinfachungsregel zur Entfernung. Danach geht das Finanzamt davon aus, dass die Hauptwohnung außerhalb des Ortes der ersten Tätigkeitsstätte liegt, wenn die Entfernung zwischen Hauptwohnung und Arbeitsort mehr als 50 Kilometer beträgt. Gleichzeitig soll die Zweitwohnung noch am Arbeitsort liegen, wenn sie höchstens 50 Kilometer von der Tätigkeitsstätte entfernt ist. Diese Werte sind Anhaltspunkte, keine Gesetzesgrenzen. Im Grenzbereich kommt es darauf an, ob der Arbeitsort von der Hauptwohnung aus zumutbar täglich erreichbar wäre, wofür eine Fahrzeit von etwa einer Stunde je Richtung als Orientierung dient.

Vorsicht: Die 50-Kilometer-Werte sind Verwaltungspraxis. Im Einzelfall, etwa bei schlechter Verkehrsanbindung oder Schichtdienst, kann die Beurteilung anders ausfallen. Wenn du dir bei einem konkreten Fall unsicher bist, kläre die Entfernungsfrage vor der ersten Erstattung mit dem Steuerberater. Eine Rückfrage kostet weniger als eine Nachversteuerung.

3. Eigener Hausstand und finanzielle Beteiligung

Am häufigsten wird um den "eigenen Hausstand" am Lebensmittelpunkt gestritten. Das Gesetz verlangt dafür zwei Dinge: das Innehaben einer Wohnung und eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung.

Wer kostenlos im alten Kinderzimmer bei den Eltern wohnt und sich an nichts beteiligt, unterhält keinen eigenen Hausstand. In dieser Konstellation hat das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung früher meist abgelehnt, vor allem bei jüngeren Mitarbeitern.

Wie viel finanzielle Beteiligung ist nötig?

Die Rechtsprechung hat sich zugunsten der Mitarbeiter entwickelt. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das Gesetz keine bestimmte betragliche Grenze und keine laufende monatliche Beteiligung vorschreibt. Die finanzielle Beteiligung darf nur nicht erkennbar unzureichend sein, und das beurteilt das Finanzamt im Einzelfall. Auch unregelmäßige oder einmalige Zahlungen, etwa eine jährliche Beteiligung an Nebenkosten oder größeren Anschaffungen, können genügen.

Ob die Beteiligung im Detail ausreicht, musst du als Arbeitgeber nicht beurteilen. Lass dir vom Mitarbeiter aber bestätigen, dass er sich an den Kosten am Lebensmittelpunkt beteiligt, und nimm im Zweifel Belege ins Lohnkonto. Zusagen ohne diese Bestätigung fallen in der Prüfung auf.

Lebensmittelpunkt bei Verheirateten: Bei verheirateten Mitarbeitern, deren Familie am Hauptwohnsitz lebt, liegt der Lebensmittelpunkt regelmäßig dort, auch wenn der Mitarbeiter unter der Woche am Arbeitsort ist. Bei Alleinstehenden prüft das Finanzamt genauer, ob der Lebensmittelpunkt tatsächlich noch am Hauptwohnsitz liegt oder sich an den Arbeitsort verlagert hat. Indizien sind Vereinsmitgliedschaften, Freundeskreis, Hausarzt und wie oft jemand tatsächlich nach Hause fährt.

4. Was der Arbeitgeber steuerfrei erstatten kann

Liegen die Voraussetzungen vor, kann der Arbeitgeber die Mehraufwendungen der doppelten Haushaltsführung bis zur Höhe des möglichen Werbungskostenabzugs steuerfrei ersetzen. Das ergibt sich aus den steuerfreien Reisekostenerstattungen nach §3 Nr. 13 und Nr. 16 EStG. Drei Kostenarten sind erstattungsfähig:

Kostenart Steuerfrei erstattbar Grenze
Unterkunft der Zweitwohnung Tatsächliche Kosten (Miete, Nebenkosten, Zweitwohnungsteuer) max. 1.000 €/Monat (Inland)
Familienheimfahrten 0,38 €/Entfernungskilometer eine Fahrt pro Woche
Verpflegungsmehraufwand 28 € voller Tag / 14 € An- und Abreisetag nur erste 3 Monate
Umzugskosten (einmalig) Tatsächliche Kosten bei Bezug/Auszug der Zweitwohnung im Rahmen der Umzugskostenregeln
Übersteigende Beträge steuerpflichtiger Arbeitslohn normal über Lohnabrechnung

Der Arbeitgeber darf die Kostenarten für die Erstattung zusammenfassen, also etwa einen Pauschalbetrag zahlen, solange die Summe die einzelnen Höchstbeträge nicht überschreitet. Die steuerfreie Erstattung bleibt auf das gedeckelt, was der Mitarbeiter sonst als Werbungskosten absetzen könnte. Was du darüber hinaus zahlst, ist steuerpflichtig.

5. Unterkunftskosten: die 1.000-Euro-Grenze

Der größte Posten ist fast immer die Miete der Zweitwohnung. Dafür gilt eine feste Obergrenze: Als Unterkunftskosten sind die tatsächlichen Aufwendungen der Zweitwohnung im Inland steuerfrei erstattbar, höchstens jedoch 1.000 Euro im Monat. Bei einer Zweitwohnung im Ausland gilt eine andere Systematik (notwendiger Durchschnittsmietzins für eine 60-Quadratmeter-Wohnung), die gehört in die Hand des Steuerberaters.

In die 1.000 Euro fließen alle laufenden Kosten der Wohnung ein:

  • Kaltmiete
  • Betriebs- und Nebenkosten (Heizung, Wasser, Müll)
  • Stellplatz- oder Garagenmiete, wenn vertraglich mit der Wohnung verbunden
  • Zweitwohnungsteuer, sofern die Kommune eine erhebt
  • notwendige Maklerkosten anteilig

Die Einrichtung der Zweitwohnung (Möbel, Hausrat, Lampen) zählt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht zu den auf 1.000 Euro gedeckelten Unterkunftskosten. Notwendige und angemessene Einrichtungsgegenstände sind als sonstige notwendige Mehraufwendungen separat und zusätzlich abziehbar beziehungsweise erstattbar. In der Praxis akzeptiert die Verwaltung Einrichtungskosten bis zu einer bestimmten Summe ohne Einzelprüfung. Stimm dich dazu mit dem Steuerberater ab, die Behandlung hängt vom Einzelfall ab.

Häufiger Fehler: Der Höchstbetrag von 1.000 Euro ist ein Monatsdurchschnitt über das Jahr, kein hartes Monatslimit. Zahlt der Mitarbeiter in einem Monat 1.100 Euro (etwa wegen einer Nebenkostennachzahlung) und in anderen Monaten weniger, kann ein Übertrag möglich sein, solange der Jahresdurchschnitt 1.000 Euro pro Monat nicht übersteigt. Die Details klärst du mit Lohnabrechnung und Steuerberater, nicht nach Gefühl im Office.

6. Familienheimfahrten und Verpflegung

Familienheimfahrten

Für die Fahrten zwischen Zweitwohnung und Lebensmittelpunkt kann der Arbeitgeber eine Heimfahrt pro Woche mit 0,38 Euro je Entfernungskilometer steuerfrei erstatten. Maßgeblich ist die einfache Entfernung, nicht die Hin- und Rückfahrt. Fährt der Mitarbeiter öfter als einmal pro Woche, sind die zusätzlichen Fahrten nicht steuerfrei erstattbar.

Für die Familienheimfahrt gilt dieselbe Entfernungspauschale wie für den normalen Arbeitsweg. Seit dem 1. Januar 2026 sind das einheitlich 0,38 Euro je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer; die frühere Staffelung (0,30 Euro bis zum 20. Kilometer, 0,38 Euro ab dem 21.) ist entfallen. Nutzt der Mitarbeiter öffentliche Verkehrsmittel statt des Autos, können stattdessen die tatsächlichen Ticketkosten erstattet werden.

Ausweispflicht: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Familienheimfahrten müssen in der Lohnsteuerbescheinigung des Mitarbeiters gesondert ausgewiesen werden. Deine Lohnabrechnung muss das im Lohnkonto abbilden. Erstattest du Heimfahrten, ohne sie zu bescheinigen, fragt der Prüfer nach.

Verpflegungsmehraufwand für drei Monate

In den ersten drei Monaten nach Bezug der Zweitwohnung kann der Arbeitgeber zusätzlich den Verpflegungsmehraufwand steuerfrei erstatten. Es gelten die Inlandspauschalen, die seit 2020 unverändert sind und auch 2026 weiter gelten:

  • 28 Euro für jeden vollen Kalendertag (24 Stunden Abwesenheit von der Hauptwohnung)
  • 14 Euro für An- und Abreisetage

Nach drei Monaten endet die Erstattung. Die Dreimonatsfrist beginnt mit dem Bezug der Zweitwohnung und läuft kalendarisch. Wird die Tätigkeit am Arbeitsort für mindestens vier Wochen unterbrochen (etwa durch Urlaub oder ein anderes Projekt), beginnt die Dreimonatsfrist neu. Eine kurze Unterbrechung von wenigen Tagen reicht dafür nicht. An dieser Frist passieren viele Fehler: Wer sie übersieht, zahlt den Verpflegungsmehraufwand zu lange steuerfrei aus.

7. Rechenbeispiel: Mitarbeiter mit Zweitwohnung in München

Ein Beispiel: Eine Mitarbeiterin wohnt mit Familie in Nürnberg (Lebensmittelpunkt, eigener Hausstand, finanzielle Beteiligung liegt vor). Ab Februar arbeitet sie überwiegend am Münchner Standort und mietet dort eine Zweitwohnung. Die einfache Entfernung Nürnberg–München beträgt rund 170 Kilometer. Ihre Zweitwohnung kostet 1.150 Euro warm pro Monat. Sie fährt jedes Wochenende nach Hause.

Position Berechnung Steuerfrei erstattbar / Monat
Miete Zweitwohnung (1.150 € warm) gedeckelt auf 1.000 € 1.000,00 €
Familienheimfahrten 4 Fahrten × 170 km × 0,38 € 258,40 €
Verpflegung (nur Monate 1–3) z. B. 18 volle Tage × 28 € 504,00 € (nur Feb–Apr)
Summe steuerfrei (in Monat 1–3) ca. 1.762 €

Das Beispiel zeigt zwei Punkte. Erstens: Von den 1.150 Euro Miete sind nur 1.000 Euro steuerfrei. Will der Arbeitgeber die vollen 1.150 Euro übernehmen, sind die übersteigenden 150 Euro pro Monat steuerpflichtiger Arbeitslohn, den du über die Lohnabrechnung versteuerst. Zweitens: Ab dem vierten Monat (hier ab Mai) entfällt der Verpflegungsmehraufwand, die steuerfreie Erstattung sinkt dann auf rund 1.258 Euro pro Monat (Miete plus Heimfahrten).

Solche Fälle rechnest du am besten mit einer Lohnabrechnung ab, die Fristen, Deckelung und Bescheinigungspflicht von Beginn an hinterlegt. Sonst fallen sie erst in der Prüfung auf.

8. Abgrenzung zum steuerpflichtigen Arbeitslohn

Alles, was über die zulässigen Höchstbeträge hinausgeht oder ohne vorliegende Voraussetzungen gezahlt wird, ist normaler Arbeitslohn. Typisch sind diese Fälle:

  • Miete über 1.000 Euro: Der übersteigende Teil ist steuerpflichtig. Im Beispiel oben die 150 Euro.
  • Mehr als eine Heimfahrt pro Woche: Die zweite und jede weitere Fahrt pro Woche kann nicht steuerfrei erstattet werden.
  • Verpflegung nach Monat 3: Wird sie weitergezahlt, ist sie ab dem vierten Monat in voller Höhe steuerpflichtig.

Steuerpflichtiger Arbeitslohn bedeutet in der Regel auch Beitragspflicht in der Sozialversicherung, soweit der Mitarbeiter unter den Beitragsbemessungsgrenzen liegt. Eine zu hohe Mieterstattung kostet den Arbeitgeber damit doppelt: Lohnsteuer und Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung auf den übersteigenden Betrag.

Keine Pauschalversteuerung als Ausweg: Anders als bei manchen anderen Sachbezügen gibt es für die übersteigenden Beträge bei der doppelten Haushaltsführung keine Pauschalsteuer-Lösung. Sagst du dem Mitarbeiter mehr als den steuerfreien Rahmen zu, plane den steuerpflichtigen Teil ein und bilde ihn korrekt in der Lohnabrechnung ab.

9. Nachweise, Lohnkonto und Aufbewahrung

Ohne Nachweise keine Steuerfreiheit, und bei der nächsten Lohnsteueraußenprüfung will der Prüfer diese Belege sehen. Sammle von Anfang an folgende Unterlagen und nimm sie ins Lohnkonto:

  • schriftliche Erklärung des Mitarbeiters zur doppelten Haushaltsführung (eigener Hausstand, finanzielle Beteiligung, beruflicher Anlass)
  • Mietvertrag und Mietnachweise der Zweitwohnung
  • Meldebescheinigung oder Nachweis der Hauptwohnung am Lebensmittelpunkt
  • Aufstellung der Familienheimfahrten (Datum, Strecke)
  • Berechnung der Dreimonatsfrist für den Verpflegungsmehraufwand

Für die Aufbewahrung der Lohnunterlagen gilt nach §41 EStG eine Frist von sechs Jahren. Belege, die gleichzeitig Buchungsbelege sind, unterliegen nach §147 Abs. 3 AO einer Frist von acht Jahren (seit dem 1. Januar 2025 von zehn auf acht Jahre verkürzt durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz). Im Zweifel bewahrst du nach der längeren Frist auf.

Praxistipp Formular: Leg dir eine einseitige Selbstauskunft für betroffene Mitarbeiter an, die alle Voraussetzungen abfragt und unterschrieben wird. So musst du nicht bei jedem neuen Fall nachfragen, und in der Prüfung liegt der Nachweis vor. Für solche internen Standards in HR- und Lohnprozessen gibt es unsere HR-Beratung.

10. Typische Fehler in der Praxis

Bei Mandanten sehen wir diese vier Fehler am häufigsten:

Fehler 1: Erstattung ohne Prüfung der Voraussetzungen

Die Geschäftsführung sagt im Einstellungsgespräch spontan zu, die Zweitwohnung zu übernehmen, niemand prüft den eigenen Hausstand am Lebensmittelpunkt. Stellt sich später heraus, dass der Mitarbeiter dort gar keinen eigenen Hausstand mit finanzieller Beteiligung unterhält, entfällt die gesamte Steuerfreiheit rückwirkend.

Fehler 2: Volle Miete über 1.000 Euro steuerfrei gestellt

In teuren Städten liegt die Miete schnell über 1.000 Euro. Wird die volle Miete steuerfrei erstattet, fehlt die Versteuerung des übersteigenden Teils. Bei 1.200 Euro Miete sind das 200 Euro pro Monat, die über Jahre auflaufen und in der Prüfung mit Säumniszuschlägen nachversteuert werden.

Fehler 3: Verpflegungsmehraufwand läuft über drei Monate hinaus

Niemand hinterlegt die Dreimonatsfrist im System, und der Verpflegungssatz läuft weiter. Ab dem vierten Monat ist das voll steuerpflichtig. Bei 28 Euro pro Tag über mehrere Monate summiert sich das deutlich.

Fehler 4: Familienheimfahrten nicht in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen

Die Erstattung wird zwar steuerfrei behandelt, aber nicht gesondert bescheinigt. Die Bescheinigung ist Pflicht, und der Prüfer findet ihr Fehlen schnell. Halte die Unterlagen deshalb laufend in Ordnung und lass die Begleitung bei der Lohnsteueraußenprüfung nicht erst am Prüftermin beginnen.

Alle vier Fehler fallen erst in der Prüfung auf, und dann gleich für mehrere zurückliegende Jahre, mit Nachzahlung und Zinsen.

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11. Häufige Fragen (FAQ)

Was kann der Arbeitgeber bei doppelter Haushaltsführung steuerfrei erstatten?

Kurz: Der Arbeitgeber kann die Unterkunftskosten der Zweitwohnung bis 1.000 Euro pro Monat, eine wöchentliche Familienheimfahrt mit 0,38 Euro je Entfernungskilometer und für die ersten drei Monate die Verpflegungspauschalen (28 Euro voller Tag, 14 Euro An- und Abreisetag) steuerfrei ersetzen. Voraussetzung ist eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung mit eigenem Hausstand am Lebensmittelpunkt.

Wann liegt eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung vor?

Kurz: Wenn der Mitarbeiter außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und zusätzlich am Arbeitsort wohnt. Der eigene Hausstand setzt eine Wohnung am Lebensmittelpunkt und eine finanzielle Beteiligung an den Lebensführungskosten voraus. Die Verwaltung arbeitet mit einer Vereinfachungsregel von 50 Kilometern Entfernung für Haupt- und Zweitwohnung.

Wie hoch sind die Unterkunftskosten, die steuerfrei erstattet werden dürfen?

Kurz: Die tatsächlichen Kosten der Zweitwohnung im Inland sind bis maximal 1.000 Euro pro Monat steuerfrei erstattbar. Darin enthalten sind Miete, Nebenkosten und die ortsübliche Zweitwohnungsteuer. Die Einrichtung der Wohnung zählt nach BFH-Rechtsprechung nicht zu diesem gedeckelten Betrag und ist separat erstattbar. Übersteigt die Mieterstattung 1.000 Euro, ist der übersteigende Teil steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Wie lange darf der Verpflegungsmehraufwand erstattet werden?

Kurz: Nur für die ersten drei Monate nach Bezug der Zweitwohnung. In dieser Zeit gelten die Inlandspauschalen von 28 Euro pro vollem Tag und 14 Euro für An- und Abreisetage. Nach drei Monaten entfällt der Verpflegungsmehraufwand. Bei einer Unterbrechung von mindestens vier Wochen beginnt die Frist neu.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber mehr als zulässig erstattet?

Kurz: Der übersteigende Teil ist steuerpflichtiger und in der Regel beitragspflichtiger Arbeitslohn. Erstattet der Arbeitgeber etwa 1.300 Euro Miete, sind 1.000 Euro steuerfrei und 300 Euro normal zu versteuern. Wird das übersehen, drohen in der Lohnsteueraußenprüfung Nachzahlungen, weil der Arbeitgeber für die korrekte Lohnsteuer haftet.

Muss der Mitarbeiter die doppelte Haushaltsführung nachweisen?

Kurz: Ja. Lass dir als Arbeitgeber die Voraussetzungen schriftlich bestätigen, also eigenen Hausstand, finanzielle Beteiligung und den Mietvertrag der Zweitwohnung. Diese Nachweise gehören ins Lohnkonto und sind mindestens sechs Jahre aufzubewahren. Ohne Nachweise kann das Finanzamt die Steuerfreiheit nachträglich versagen.

12. Fazit

Erstattest du Kosten der doppelten Haushaltsführung, gehört das in deine Lohnabrechnung, und du haftest dafür. Kennst du die Voraussetzungen, kannst du dem Mitarbeiter viel bieten: bis zu 1.000 Euro Mieterstattung, eine wöchentliche Heimfahrt und für drei Monate die Verpflegungspauschalen, alles steuerfrei.

Fehler passieren meist an denselben Stellen: bei der Deckelung der Miete auf 1.000 Euro, der Dreimonatsfrist beim Verpflegungsmehraufwand und den Nachweisen zum eigenen Hausstand. Hast du das im Griff und bescheinigst die Familienheimfahrten korrekt, hält die Erstattung in der Lohnsteueraußenprüfung.

Klär den Fall im Zweifel mit dem Steuerberater oder deinem Payroll-Partner, bevor die erste Erstattung läuft. Die Werte und Regeln in diesem Artikel haben Stand Dezember 2026, im Einzelfall können besondere Konstellationen (Ausland, Wechsel des Lebensmittelpunkts, längere Unterbrechungen) eine genauere Prüfung erfordern.

Tino Werner, HR- & Payroll Manager
Tino Werner Geschäftsführer
HR- & Payroll Manager · Lohnklar

Tino Werner berät Startups und KMU zu Lohnabrechnung, HR-Aufbau und Payroll-Prozessen. Er arbeitet in DATEV LODAS, Sage, Agenda und Personio und rechnet Reisekosten und doppelte Haushaltsführung regelmäßig ab.

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