Künstlersozialabgabe (KSK-Abgabe)
Kurz: Abgabe für Unternehmen, die regelmäßig Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten vergeben. 2026: 5,0 % der gezahlten Honorare.
Definition und Bedeutung
Die Künstlersozialabgabe ist eine Pflichtabgabe für alle Unternehmen, die regelmäßig (mehr als drei Aufträge im Jahr) Honorare an selbstständige Künstler, Designer, Journalisten oder Texter zahlen. Der Beitrag (2026: 5,0 %) fließt in die Künstlersozialkasse und finanziert die Sozialversicherung selbstständiger Kreativer. Beitragspflichtig sind Honorare an Solo-Selbstständige, nicht an juristische Personen (GmbHs, AGs).
Rechtsgrundlage: Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
Tieferes Lesen
Wenn du dieses Thema in der Praxis umsetzt, lohnt der Blog-Artikel Scheinselbstaendigkeit 2026: dort gehen wir auf konkrete Werte 2026, Fristen und typische Fehler ein.