Rentenversicherungspflicht Selbstständige 2026: Was der Koalitionsvertrag plant, und was das für Arbeitgeber bedeutet

Kurzfassung

Der Koalitionsvertrag 2025 plant eine RV-Pflicht für neue Solo-Selbstständige ohne eigene Altersvorsorge, ein Gesetzentwurf ist noch nicht verabschiedet. Arbeitgeber mit Freelancer-Einsatz sollten die Entwicklung beobachten, Verträge dokumentieren und bestehende Scheinselbstständigkeitsrisiken unabhängig davon prüfen.

Rund 2,5 Millionen Solo-Selbstständige in Deutschland haben keine gesetzliche Rentenversicherung. Das soll sich ändern, zumindest für diejenigen, die nach Inkrafttreten einer neuen Regelung gründen und keine eigene Altersvorsorge nachweisen können. CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag 2025 genau das vereinbart.

Für Unternehmen, die regelmäßig mit Freelancern arbeiten, klingt das erstmal nach einer internen Angelegenheit der Selbstständigen. Tatsächlich gibt es aber Berührungspunkte: beim Statusfeststellungsverfahren, bei Vertragsgestaltung und bei der Frage, ob ein Freelancer-Verhältnis wirtschaftlich noch attraktiv bleibt, wenn Rentenversicherungsbeiträge hinzukommen.

1. Aktuelle Rechtslage: Wer ist heute RV-pflichtig?

Das Rentenversicherungsrecht kennt keine generelle Selbstständigenpflicht. Wer ein Gewerbe anmeldet oder als Freiberufler tätig wird, hat zunächst keine Berührung mit der Deutschen Rentenversicherung, es sei denn, er fällt in eine der Gruppen nach §2 SGB VI.

Die Grundregel lautet: Arbeitnehmer sind pflichtversichert, Selbstständige sind es nicht (von Ausnahmen abgesehen). Für Selbstständige besteht aber die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern (§ 7 SGB VI) oder eine berufsständische Versorgung bei der Deutschen Rentenversicherung zu nutzen, die bei bestimmten Berufen (Anwälte, Ärzte, Architekten) die DRV ersetzt.

Wichtig: Wer heute als Selbstständiger keine Altersvorsorge aufbaut, ist im Alter auf Grundsicherung angewiesen. Das ist politisch unbefriedigend, und genau das treibt die Reformpläne an.

2. Was der Koalitionsvertrag 2025 plant

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD (2025) steht unter dem Abschnitt zur Alterssicherung: Neue Solo-Selbstständige sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, sofern sie keine gleichwertige private oder berufsständische Altersvorsorge nachweisen können.

Die wesentlichen Eckpunkte, die aus dem Koalitionsvertrag und begleitenden Presseerklärungen bekannt sind:

Aktueller Stand (Juni 2026)

Kein Gesetzentwurf liegt vor. Die Bundesregierung hat Eckpunkte skizziert, aber der parlamentarische Prozess hat noch nicht begonnen. Es ist davon auszugehen, dass die Regelung frühestens 2027 in Kraft tritt, wenn überhaupt in dieser Legislaturperiode.

3. Schon heute: Die §2-SGB-VI-Gruppen

Dass das Thema nicht neu ist, zeigt §2 SGB VI. Dort sind Selbstständige aufgezählt, die schon heute rentenversicherungspflichtig sind, oft ohne es zu wissen. Für Auftraggeber ist das relevant, wenn unklar ist, ob ein Mitarbeiter wirklich selbstständig ist.

Gruppe (§2 SGB VI) Voraussetzungen Häufig in der Praxis?
Handwerker Eintrag in Handwerksrolle, solange keine RV-Befreiung vorliegt Ja, oft bei Solo-Handwerkern
Lehrer und Erzieher Selbstständig tätig, auch wenn nur ein Auftraggeber Ja, Nachhilfelehrer, Trainer
Pflegepersonen (Einzelpflege) Persönliche Pflege ohne Angestellte Weniger häufig
Hebammen Freiberufliche Tätigkeit als Hebamme Ja
Künstler und Publizisten Über Künstlersozialkasse (KSK), andere Regeln Ja, Sondersystem
Küstenfischer, Seelotsen Sehr spezifische Berufe Nein
Im Wesentlichen für einen Auftraggeber tätig Kein eigener Mitarbeiter, 5/6 des Einkommens von einem AG Ja, Scheinselbstständigkeitsrisiko

Die letzte Gruppe ist für Auftraggeber besonders relevant. Wer einen Freelancer beschäftigt, der zu mehr als fünf Sechsteln seines Einkommens von diesem einen Auftraggeber abhängig ist, kann damit rechnen, dass die Deutsche Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren einleitet, mit möglicher Nachzahlungspflicht.

4. Was bedeutet das für Unternehmen mit Freelancern?

Die kurzfristige Antwort: nichts Konkretes. Der Gesetzentwurf steht noch aus, und die geplante Regelung würde voraussichtlich nur Neugründungen betreffen. Bestehende Freelancer-Verhältnisse wären nicht automatisch betroffen.

Die mittelfristige Antwort ist differenzierter. Wenn Rentenversicherungsbeiträge für Selbstständige kommen, steigen deren Kosten, das werden viele Freelancer über ihre Tagessätze weitergeben. Das macht eine strategische Personalplanung wichtiger: Wann lohnt sich eine Anstellung, wann ein Freelancer?

Außerdem: Die Diskussion um RV-Pflicht führt regelmäßig zu verstärkter Betriebsprüfung der bestehenden Regelungen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft Scheinselbstständigkeit nach §7 SGB IV schon heute aktiv. Das ist unabhängig vom Koalitionsvertrag ein laufendes Risiko.

Was bei einer Betriebsprüfung geprüft wird

Die Prüfer schauen sich an, wie das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Freelancer tatsächlich gelebt wird. Kriterien für echte Selbstständigkeit:

5. Statusfeststellungsverfahren als Schutz

Wer unsicher ist, ob ein Freelancer-Verhältnis rechtssicher gestaltet ist, kann freiwillig ein Statusfeststellungsverfahren nach §7a SGB IV bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen. Das Verfahren kostet nichts und gibt Rechtssicherheit.

Stellt die DRV Scheinselbstständigkeit fest, entstehen Nachzahlungspflichten für Sozialversicherungsbeiträge, rückwirkend bis zu 4 Jahre, bei Vorsatz bis zu 30 Jahre. Den Arbeitgeber-Anteil trägt in der Regel der Auftraggeber allein, weil er häufig nicht in der Lage ist, ihn vom „Selbstständigen" zurückzufordern.

Praxis-Tipp: Das Statusfeststellungsverfahren lässt sich auch von Beginn einer neuen Zusammenarbeit an beantragen, nicht erst im Nachhinein. Damit sichern Sie sich ab, bevor Beitragsschulden entstehen können. Der Antrag läuft in der Regel 3–6 Monate. Während das Verfahren läuft, gibt es keine rückwirkenden Forderungen für diesen Zeitraum.

6. Anstellung statt Freelance: Was kostet was?

Für viele KMU und Startups stellt sich die Frage spätestens dann, wenn ein Freelancer faktisch dauerhaft und exklusiv für das Unternehmen arbeitet. Dann wird aus der Zusammenarbeit ein Scheinselbstständigkeitsrisiko, und möglicherweise ist eine Anstellung ohnehin wirtschaftlicher.

Kostenkomponente Angestellter (Brutto 5.000 €) Freelancer (Tagessatz 500 €, 20 Tage)
Direktkosten 5.000 € Bruttolohn 10.000 € Honorar
Arbeitgeberanteil SV ca. 1.000 € (ca. 20 %) – (Null)
Urlaubskosten (33 Tage/Jahr) ca. 630 €/Monat anteilig – (im Tagessatz eingepreist)
Lohnfortzahlung Krankheit Risiko ca. 50–100 €/Monat – (kein Anspruch)
Gesamtkosten/Monat ca. 6.600–6.800 € ca. 10.000 €

Das Beispiel zeigt: Ein Freelancer mit 500 € Tagessatz bei 20 Tagen pro Monat ist teurer als ein Angestellter mit 5.000 € Brutto. Der Vorteil liegt in der Flexibilität (kein Kündigungsschutz, kein Urlaubsanspruch, skalierbar) und der fehlenden Sozialversicherungslast. Wenn beides wegfällt, weil der Freelancer faktisch angestellt wird und die RV-Pflicht kommt –, kippt die Rechnung.

7. Zeitplan: Wann tritt was in Kraft?

Stand Juni 2026 ist der Zeitplan offen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf angekündigt, der aber noch nicht öffentlich zugänglich ist. Realistisch ist:

Das ist kein Grund zur Panik, aber ein guter Zeitpunkt, die eigene Freelancer-Strategie zu überdenken. Unternehmen, die jetzt Freelancer-Verhältnisse rechtssicher dokumentieren und bei Bedarf reguläre Anstellungsverhältnisse aufbauen, sind besser aufgestellt als solche, die abwarten. Mehr zur Abgrenzung lesen Sie im Artikel Scheinselbstständigkeit 2026.

8. Empfehlungen für KMU

Was du jetzt tun können, unabhängig davon, wann und ob die Reform kommt:

Freelancer-Verhältnisse dokumentieren

Halten Sie schriftlich fest, warum das Verhältnis zu einem Freelancer keine abhängige Beschäftigung ist: mehrere Auftraggeber des Freelancers, eigene Betriebsmittel, keine Weisungsbindung. Das schützt bei Betriebsprüfungen, heute und in Zukunft.

Kritische Verhältnisse prüfen

Wenn ein Freelancer seit mehr als einem Jahr fast ausschließlich für dein Unternehmen tätig ist und das mehr als fünf Sechstel seines Einkommens ausmacht: Beantragen Sie ein Statusfeststellungsverfahren oder wechseln Sie in ein reguläres Arbeitsverhältnis. Das Risiko einer rückwirkenden Einstufung ist real.

Kostenvergleich aktuell halten

Wenn die RV-Pflicht kommt, werden Freelancer-Tagessätze steigen. Berechnen Sie jetzt, ab welchem Tagessatz eine Anstellung wirtschaftlicher wäre, dann haben Sie die Zahlen parat, wenn die Entscheidung ansteht.

Freelancer-Einsatz absichern, bevor der Prüfer kommt

Scheinselbstständigkeit und Statusfeststellung sind komplexe Themen. Wir prüfen deine Freelancer-Verhältnisse, empfehlen wo nötig das Statusfeststellungsverfahren und begleiten bei Bedarf den Übergang in ein reguläres Arbeitsverhältnis.

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9. Häufige Fragen (FAQ)

Der Großteil der Selbstständigen ist aktuell nicht automatisch rentenversicherungspflichtig. Eine Pflicht besteht nur für bestimmte Berufsgruppen nach §2 SGB VI: Handwerker, Lehrer, Hebammen, Pflegekräfte in der Einzelpflege, Künstler (über KSK) und Selbstständige, die im Wesentlichen für einen einzigen Auftraggeber tätig sind. Alle anderen können sich freiwillig versichern oder eine private Altersvorsorge wählen.
CDU/CSU und SPD haben vereinbart, eine Rentenversicherungspflicht für neue Solo-Selbstständige einzuführen, die keine ausreichende eigene Altersvorsorge nachweisen können. Ein Opt-out soll bei nachgewiesener privater Vorsorge möglich sein. Die Pflicht soll zunächst nur für Neugründungen gelten. Ein Gesetzentwurf liegt Stand Juni 2026 noch nicht vor.
Bei echter Selbstständigkeit trägt der Selbstständige die Beiträge vollständig selbst, also sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil (Alleinbeitragspflicht). Auftraggeber sind nicht beteiligt. Anders bei Scheinselbstständigkeit: Dort haftet der Auftraggeber für rückständige Sozialversicherungsbeiträge.
Nein. GmbH-Gründer sind Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft und keine Solo-Selbstständigen im Sinne der geplanten Regelung. Für Gesellschafter-Geschäftsführer gelten eigene SV-Regeln abhängig von der Beteiligungshöhe und der Weisungsgebundenheit.
Wichtigster Schritt: Freelancer-Verträge auf Scheinselbstständigkeit prüfen. Das ist unabhängig von der geplanten RV-Reform relevant. Außerdem empfiehlt sich eine Dokumentation aller Freelancer-Verhältnisse mit den Kriterien echter Selbstständigkeit. Für kritische Fälle: freiwilliges Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.
Tino Werner
Tino Werner Geschäftsführer, Lohnklar UG

Tino Werner ist Geschäftsführer von Lohnklar und berät Startups und KMU bei Lohnabrechnung, Payroll und HR-Compliance.